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Gedankenspiele

Das Magazin für gelungene Veranstaltungen

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Was kostet ein Mentalist für die Firmenfeier?

Vier Gäste stehen mit beschrifteten Zetteln auf einer Bühne, Florian Dolar steht rechts daneben

Preise, Einflussfaktoren – und wie der 110-Euro-Freibetrag Ihr Budget begrenzt

Wenn Sie als Personalabteilung, als Assistenz der Geschäftsführung oder aus dem Office-Management gerade die Weihnachtsfeier, das Sommerfest oder das Firmenjubiläum planen, stehen Sie irgendwann vor derselben Frage: Was kostet eigentlich ein Showact? Und passt der überhaupt noch ins Budget, wenn Location und Catering schon einen Großteil verbraucht haben?

Auf diese Frage bekommen Sie im Netz meistens die Antwort „Preis auf Anfrage“. Das hilft niemandem, der eine Kalkulation aufstellen muss. Deshalb hier die konkreten Zahlen – meine Zahlen, wohlgemerkt. Was andere Künstlerinnen und Künstler aufrufen, kann deutlich darüber oder darunter liegen; ich kann und will nur für mein eigenes Angebot sprechen.

Und weil die Gage nur die eine Hälfte der Rechnung ist, geht es im zweiten Teil um den steuerlichen Freibetrag von 110 Euro pro Person. Der begrenzt Ihr Budget härter als jede Preisliste – und die Show zählt mit hinein.

Die kurze Antwort: Womit Sie rechnen sollten

Ein Auftritt von mir beginnt bei 1.250 Euro. In diesem Preis ist alles enthalten außer der Anfahrt: das Vorgespräch, die Anpassung der Show an Ihr Unternehmen, meine komplette Technik, Auf- und Abbau sowie sämtliche Materialien.

Auf diesen Betrag kommt die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent, die für mich als ausübender Künstler gilt. Brutto ergibt das 1.337,50 Euro – und dieser Bruttobetrag ist die Zahl, die in Ihrer Kalkulation und in der steuerlichen Betrachtung landet. Warum der ermäßigte Satz für Ihr Budget einen echten Unterschied macht, rechne ich weiter unten vor.

Eine Kombination aus mehreren Formaten – etwa Walking Act während des Empfangs und anschließend eine Bühnenshow – liegt typischerweise rund 60 Prozent über dem Einstiegspreis.

Nochmal zur Einordnung: Das sind meine Konditionen, keine Marktübersicht. Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, achten Sie vor allem darauf, was jeweils enthalten ist. Ein günstigerer Grundpreis, bei dem Technik, Anfahrt und Vorbereitung separat berechnet werden, ist am Ende oft teurer.

Was ist im Preis enthalten?

Bei einer Buchung ist Folgendes abgedeckt:

  • Vorgespräch und Konzeption. Wir klären Ablauf, Zeitfenster, Publikum und Anlass. Bei einem Jubiläum funktioniert eine andere Dramaturgie als bei einer Weihnachtsfeier.
  • Anpassung an Ihr Unternehmen. Die Show wird auf Ihre Branche, Ihre Anlässe und – wo es passt – auf Ihre Leute zugeschnitten. Das ist der Unterschied zwischen einem Programm, das überall laufen könnte, und einem Abend, über den Ihre Belegschaft im Januar noch redet.
  • Komplette Technik. Ton, Licht, Requisiten. Sie müssen von Ihrer Location nichts zusätzlich anmieten.
  • Auf- und Abbau. Inklusive der Zeit davor und danach, die im Angebot oft unterschlagen wird.
  • Sämtliche Materialien.

Nicht enthalten ist die Anfahrt. Sie wird separat und transparent ausgewiesen – dazu gleich mehr.

Sechs Faktoren, die den Preis bestimmen

1. Das Format

Ein Walking Act, bei dem ich von Gruppe zu Gruppe gehe, funktioniert anders als eine geschlossene Bühnenshow – organisatorisch, technisch und im Aufwand. Beide Formate haben ihre Berechtigung, aber sie sind nicht austauschbar.

2. Die Dauer

Eine Bühnenshow von 30 bis 45 Minuten ist etwas anderes als eine Präsenz über den gesamten Abend oder über einen ganzen Messetag.

3. Die Gästezahl

Sie bestimmt weniger den Preis als die Machbarkeit. Ab einer bestimmten Größe braucht es eine Bühne, Sichtachsen und größere Technik. Bei 30 Personen im Restaurant gelten völlig andere Regeln als bei 400 Gästen in der Industriehalle.

4. Der Termin

Die zweiten und dritten Adventswochenenden sind jedes Jahr zuerst vergeben. Das ist keine Preisfrage, sondern eine Verfügbarkeitsfrage: Wer im November für den 12. Dezember anfragt, bekommt in der Regel nur noch schwer eine Zusage.

5. Die Anfahrt

Die Anfahrt rechne ich getrennt von der Gage ab, damit Sie nachvollziehen können, wofür Sie zahlen. Sie wird vor der Buchung als feste Pauschale ausgewiesen und taucht später nicht als Überraschung auf der Rechnung auf. Ab 250 Kilometern kommt eine Übernachtung dazu.

Buchbar bin ich bundesweit. Ob die Weihnachtsfeier in Köln stattfindet, das Kundenevent in Düsseldorf, der Messeauftritt in Frankfurt, das Sommerfest in Hamburg oder die Jahrestagung in München – am Ablauf ändert das nichts, nur an der Anfahrtsposition im Angebot.

6. Kombinationen und Mehrfachbuchungen

Wenn Sie mehrere Formate kombinieren, mehrere Tage buchen – etwa auf einer Messe – oder gleich mehrere Veranstaltungen im Jahr planen, lässt sich über den Preis reden. Fragen Sie in solchen Fällen einfach konkret an.

Alle Einzelheiten zu den Formaten finden Sie auf meiner Seite Mentalist für Firmenevents.

Der 110-Euro-Freibetrag: die eigentliche Budgetgrenze

Jetzt zum Teil, der in Preisdiskussionen fast immer fehlt und der Ihr Budget stärker bestimmt als jede Gage.

Für Betriebsveranstaltungen gilt in Deutschland ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro brutto pro teilnehmender Person. Bleiben die Kosten darunter, ist die Feier für Ihre Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei. Die geplante Anhebung auf 150 Euro wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen; es bleibt auch 2026 bei 110 Euro.

Vier Punkte, die in der Praxis regelmäßig übersehen werden:

Der Freibetrag gilt für zwei Veranstaltungen im Jahr. Weihnachtsfeier und Sommerfest sind also abgedeckt. Ab der dritten Veranstaltung entfällt die Begünstigung. Sie dürfen selbst wählen, für welche zwei Veranstaltungen Sie ihn nutzen.

Es zählen die Anwesenden, nicht die Eingeladenen. Wenn 100 Personen eingeladen sind und 80 kommen, teilen sich die Gesamtkosten auf 80 Köpfe auf. No-Shows treiben den Betrag pro Kopf nach oben – ein häufiger Grund, warum Kalkulationen kippen.

Die Veranstaltung muss allen offenstehen. Allen Betriebsangehörigen oder allen eines Betriebsteils. Eine Feier nur für Führungskräfte oder nur für die umsatzstärksten Vertriebler ist nicht begünstigt.

Und der wichtigste Punkt für Sie: Das Unterhaltungsprogramm zählt mit hinein. Künstlerische Darbietungen sind Teil der Gesamtaufwendungen – genau wie Location, Catering, Getränke, Dekoration und Raummiete.

Zählt der Showact wirklich in den Freibetrag?

Ja. Es gibt keine Ausnahme für Unterhaltung. Die Gage fließt in dieselbe Rechnung wie das Essen.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie auf ein Programm verzichten müssen. Es bedeutet, dass Sie früh rechnen sollten – und dass die Rechnung meistens besser aussieht als befürchtet.

Ein Rechenbeispiel: 80 Gäste

Nehmen wir eine Weihnachtsfeier mit 80 anwesenden Personen. Ihr steuerfreier Rahmen beträgt:

80 × 110 Euro = 8.800 Euro brutto

Davon geht ab:

PositionBetragPro Kopf
Mentalist (Einstiegspreis brutto, inkl. 7 % USt.)1.337,50 €16,72 €
Verbleibend für Location, Catering, Getränke, Deko7.462,50 €93,28 €

Rund 93 Euro pro Person für alles Übrige sind in den meisten Locations gut darstellbar. Der Showact kostet Sie in dieser Rechnung etwa 17 Euro pro Kopf – ungefähr so viel wie ein Dessert und ein Glas Wein.

Und wenn Sie darüber liegen? Angenommen, Sie kommen inklusive Show auf 130 Euro pro Person. Dann sind 20 Euro pro Kopf steuerpflichtig, also 1.600 Euro insgesamt. Diesen Betrag können Sie als Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuern, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das sind rund 400 Euro – und Ihre Mitarbeitenden haben damit nichts zu tun, für sie bleibt der Abend abgabenfrei.

Ein Freibetrag ist übrigens keine Freigrenze: Wird er überschritten, ist nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag.

Künstlersozialabgabe: der Posten, den fast niemand einplant

Wenn Sie eine selbstständige Künstlerin oder einen selbstständigen Künstler direkt buchen, kann Ihr Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein. Sie wird auf das gezahlte Honorar erhoben und geht an die Künstlersozialkasse.

Die aktuellen Werte:

  • 2026: 4,9 Prozent
  • 2027: 5,0 Prozent
  • Bagatellgrenze seit 1. Januar 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr

Bei einer Buchung ab 1.250 Euro liegen Sie über der Bagatellgrenze. Bemessungsgrundlage ist das Honorar ohne Umsatzsteuer. Konkret: 1.250 Euro × 4,9 Prozent ergibt rund 61 Euro zusätzlich – gemessen am Gesamtbudget ein kleiner Betrag, aber einer, der in die Kalkulation gehört und der in Rechnungen nicht auftaucht, weil Sie ihn direkt an die Künstlersozialkasse abführen.

Ob dieser Betrag zusätzlich in die 110-Euro-Rechnung einfließt, ist steuerlich nicht abschließend geklärt. Klären Sie das bitte mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrer Steuerberatung; Ich bin kein Steuerberater und kann Ihnen hier keine rechtssichere Auskunft geben. ☺️
Sicher ist nur: Wer die Abgabe von vornherein einplant, erlebt später keine Überraschung.

Warum der ermäßigte Umsatzsteuersatz Ihr Budget schont

Für ausübende Künstler gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt der üblichen 19 Prozent. Weil der Freibetrag brutto rechnet, wirkt sich das direkt auf Ihren Spielraum aus:

NettogageWas in Ihrem Budget landet
Mein Angebot (7 % USt.)1.250 €1.337,50 €
Vergleichbare Leistung mit 19 % USt.1.250 €1.487,50 €

Bei 80 Gästen entspricht die Differenz knapp 2 Euro pro Kopf innerhalb Ihres Freibetrags. Nicht spielentscheidend, aber ein echter Vorteil – gerade wenn Sie ohnehin nah an der Grenze kalkulieren.

Prüfen Sie das bei Vergleichsangeboten aktiv: Ob ein Anbieter den ermäßigten Satz anwenden darf, hängt von seiner Einstufung ab. Zwei Angebote mit identischer Nettogage können bei Ihnen unterschiedlich viel Budget verbrauchen.

Wann sich welche Investition lohnt

Eine ehrliche Einordnung zum Schluss:

Wenn Ihr Budget knapp ist und Sie zwischen einem gehobenen Menü und einem Programmpunkt wählen müssen, entscheiden Sie sich für das, was in Erinnerung bleibt. Erfahrungsgemäß erinnern sich Mitarbeitende nach drei Monaten nicht mehr an die Vorspeise, aber sehr wohl daran, was auf der Bühne passiert ist.

Wenn Sie unsicher sind, welches Format zu Ihrer Location und Gästezahl passt: Genau dafür ist das Vorgespräch da, und das kostet Sie nichts.

So geht es weiter

Sie kennen jetzt die Größenordnung, die Einflussfaktoren und die steuerlichen Rahmenbedingungen. Was Sie noch nicht wissen, ist, was in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist – dafür brauche ich Datum, Ort, ungefähre Gästezahl und eine Vorstellung vom Ablauf.

Alle Formate und Referenzen finden Sie auf meiner Seite Mentalist für Firmenevents. Von dort aus sind es zwei Klicks bis zu einer unverbindlichen Anfrage – und die beantworte ich mit einer konkreten Zahl, nicht mit „Preis auf Anfrage“.


Alle genannten Preise sind meine eigenen Konditionen, Stand August 2026, und stellen keine Marktübersicht dar. Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert, ersetzen aber keine steuerliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.


Über den Autor

Ich bin Florian Dolar, Mentalist für Bühnenshows, Walking Acts und Hypnose-Shows bei Firmen- und Privatevents deutschlandweit. Meine Leidenschaft für die Mentalmagie habe ich zu meinem Beruf gemacht, weil ich es liebe, Menschen zu begeistern und Erwachsene für einen Moment wieder zum Staunen zu bringen. Ich trete auf Deutsch und Englisch auf.